Planungshinweise für ein barrierefreies Fertighaus
© Jörg Lantelme - Fotolia.com
Bei einer Reihe von Fertighausanbietern erhält man sein Fertighaus barrierefrei. Aber was heißt das genau, wenn bei der Planung eines Fertighauses über ein barrierefreies Fertighaus gesprochen wird? Der Begriff „barrierefrei“ wird in Paragraf 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen definiert. Dort heißt es:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Fertighaus - seniorengerecht ist nicht immer barrierefrei
Wird ein Fertighaus seniorengerecht genannt, heißt das nicht automatisch, dass des sich auch um ein barrierefreies Fertighaus handelt. Das hat etwa das Oberlandesgericht Koblenz 2011 in einem Urteil festgestellt. Das Gericht urteilte damals, dass Wohnungen mit 20 Zentimeter hohen Balkonschwellen durchaus seniorengerecht genannt werden dürfen, obwohl solche Wohnungen nicht barrierefrei (oder behindertengerecht) sind.
Wann ist ein Fertighaus barrierefrei?
Informationen darüber, welche Ausstattungsmerkmale barrierefreie Wohnungen oder ein barrierefreies Fertighaus auszeichnen, erhält man in der Checkliste „altersgerechtes Wohnen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Checkliste dient zwar eigentlich zur Prüfung, ob eine (bereits vorhandene) Wohnung altersgerecht ist. Sie lässt sich aber auch zur Prüfung nutzen, ob ein angebotenes Fertighaus seniorengerecht ist, ob man das Fertighaus barrierefrei nennen kann oder ob beide Begriffe nicht wirklich gerechtfertigt sind. Fragen, die in der Checkliste gestellt werden, sind beispielsweise;
- Gibt es im Treppenhaus beidseitige Handläufe?
- Ist der Balkon oder die Terrasse ohne Stufen zu erreichen?
- Ist der Wohnungsflur mindestens 120 cm breit, damit Sie sich auch mit einem Gehwagen dort bequem bewegen können?
Für den Bau barrierefreier Wohnungen bzw. von speziell Wohnungen für Rollstuhlbenutzer existieren die DIN-Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2. Mehr über die Inhalte der Normen erfährt man in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Fertighaus barrierefrei bauen: Angebote der Fertighausanbieter
Fertighausanbieter haben ebenerdige Häuser im Angebot (Bungalow), die sich grundsätzlich erst einmal als Fertighaus barrierefrei gestalten lassen. Alleine die Tatsache, dass die Häuser ebenerdig sind, rechtfertigt allerdings möglicherweise die Aussage, dass das Fertighaus seniorengerecht ist. Um ein barrierefreies Fertighaus handelt es sich dagegen noch nicht unbedingt.
Oft bieten Fertighausanbieter darüber hinaus weitere Dienstleistungen, mit denen ein Fertighaus barrierefrei wird. Sie bieten beispielsweise eine individuell auf die Bedürfnisse des Bauherrn und seiner Familie abgestimmte Ausstattung, um das Fertighaus barrierefrei zu gestalten. Die Ausstattungsmerkmale, durch die das jeweilige Haus ein barrierefreies Fertighaus wird, sollten detailliert in der Leistungsbeschreibung des Anbieters aufgeführt sein.
Fördermittel für ein barrierefreies Fertighaus
Möchte man ein Fertighaus barrierefrei bauen, kann man dafür eventuell Fördermittel in Anspruch nehmen. Einerseits sind Fördermittel möglich, die man auch bei anderen Hausbau-Maßnahmen erhalten würde. Andererseits sind bisweilen Fördermittel möglich, die explizit für den Bau barrierefreier Häuser gezahlt werden. In bestimmten Ländern bieten sich etwa die Förderbanken der Länder als Ansprechpartner an.
Unverbindlich kann man sich zu den Themen „Fertighaus barrierefrei“ und „Fertighaus seniorengerecht“ bei einem Fertighausanbieter informieren.