Die EEG Umlage 2013 und der Strompreis
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EEG Umlage fördert die Erneuerbaren Energien
Wie in jedem Jahr erhalten die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen eine feste Vergütung. Experten rechnen für das Jahr 2013 mit einem Strompreis Anstieg an der Strombörse Leipzig. Mit der EEG Umlage fördert die Bundesregierung die Stromerzeugung durch regenerative Energietechnik - und ermöglicht es beispielsweise den Betreibern von Photovoltaikanlagen, für 20 Jahre feste Vergütungen zu erhalten.
EEG Umlage: Auswirkung auf den Strompreis
Im Juli 2010 hat die Bundesregierung die Vergütungen national reduziert. Dennoch ist der Zubau an Erneuerbaren um einiges gestiegen. Die Höhe der EEG Umlage richtet sich nach dem Differenzbetrag, der den Netzbetreibern durch zusätzliche Aufwendungen des EEG-Stroms entstehen.
Für das Jahr 2010 wurde die Umlage für den Endverbraucher auf 2,047 Cent pro kWh festgelegt. Im Jahr 2011 betrug sie 3,53 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG Umlage 2012 liegt bei 3,530 Cent pro kWh. Diese Entwicklung der EEG-Umlage stellt verschiedenen Berechnungen zufolge jedoch das preisliche Maximum in der Strompreisentwicklung dar. Im Laufe der nächsten Jahre wird die EEG-Umlage voraussichtlich wieder deutlich sinken.
EEG Umlage & Strompreis Zusammensetzung am Beispiel von 2009
Steigen die Rohölpreise auf dem Weltmarkt, klettert auch der Strompreis nach oben. Hinzu kommt, dass Konzessionsabgaben und staatliche Auflagen die Strompreisentwicklung nach oben treiben. Nach einer Analyse des Bundesverband der deutschen Energiewirtschaft ist der Strompreis im Bundesdurchschnitt von 13,9 Cent pro kWh im Jahr 2000 auf 23,2 Cent im Jahr 2009 gestiegen.
Ein Beispiel für die Strompreis Zusammensetzung (in Cent/kWh) sieht für das Jahr 2009 wie folgt aus:
- 9 Cent für die Stromerzeugung und Vertrieb
- 5 Cent für die Netzkosten
- 3 bis 4 Cent für Mehrwertsteuer
- 2 Cent für Stromsteuer
- 1,5 Cent als Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden
- 2 Cent für EEG Umlage
Als Endverbraucher ist man dem Strompreis jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Durch den Wechsel des Stromanbieters kann man bereits viel Geld sparen. Auch sollte man Energieberater finden, die über eine genaue Berechnung beim Strom sparen helfen.
Erfahrungen & Fragen zum Thema Energieberater
Gaskombitherme austauschen: Einbau einer neuen Heizwerttherme möglich?
Seit dem 26. September 2015 ist die Neuinstallation von Heizwertgeräten im gesamten EU-Gebiet verboten. Es gibt Ausnahmen, die die Fälle der Mehrfachbelegung von Schornsteinanlagen atmosphärischer Geräte betreffen.
Der Ersatz von alten Heizwertgeräten bedarf einer Anpassung des vorhandenen Abgassystems und einer Anlage zur Abfuhr des anfallenden Kondensates aus der Brennwerttechnik. Denn nur Brennwertgeräte sind dann als Neuinstallation zulässig. Der Austausch von Bauteilen an Heizwertgeräten ist so lange möglich, wie die Herstellerindustrie diese Bauteile nachliefert.
Es ist immer sinnvoll, die Meinung des zuständigen Schornsteinfegers einzuholen. Er nimmt die Anlage sowieso ab.
Hinweis: 1. Bei Weiterbetrieb von Heizwertanlagen ist der Einsatz von Hocheffizienzpumpen sinnvoll.
2. Einsparungen durch neue Brennwerttechnik ist immer auch von der nachgeschalteten Wärmeverteilung im Gebäude
abhängig, d.h. von der erforderlichen Vorlauftemperatur.
3. Der Ersatz von Wärmeerzeugern macht einen hydraulischen Abgleich der thermostatischen Heizkörperventile
erforderlich, besonders wenn Fördermittel generiert werden sollen.
Möglichst dünne Dämmung für Altbau-Sanierung gesucht
Ja, es gibt andere Dämmungsplatten mit weniger als 20 bzw. 16 cm. Stärke.
Wir können Ihnen z.B. ein EU zugelassenen Dämmstoff anbieten, MB 75 qm, mit einer Dicke von 1 cm. Dieses Material erfüllt alle Werte für eine konventionelle 20 cm Dämmung. Wenn Sie Interesse haben, freue ich mich über Ihren Hinweis. Gerne kann ich Ihnen ein Muster zur Verfügung stellen.
Montage können Sie selber machen oder durch uns erledigen lassen.
Wärmepumpe vom Nachbarn sehr laut und sehr nah an Grundstücksgrenze: Was kann ich tun?
Wärmepumpen können je nach Baurecht als Teil eines Gebäudes gesehen werden = Mindestabstand 3 Meter.
Zum Schallschutz finden sich Angaben inb der TZA Luft:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
Dazu eine Sammlung von Urteilen:
http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/index.php/aktuelle-gerichtsurteile
Nachbarn sollten sich verstehen, müssen miteinander auskommen. Konfrontgation nutzt keinem. Warum tun Sie sich nicht zusammen und bauen Ihre beiden Wärmepumpen auf einen gemeinsamen Platz? Schon mal ans Garagendach gedacht? Oder ein Satteldach auf die Garage und darunter die WP versteckt?
Es gibt schallhemmende Gummipuffer (Maschinenbau) als Lager, richtig platzierte Schallschutzwände, und mehr
Winterliche grüße
Herbert Stapff
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