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4 Antworten, zuletzt 03.07.2020

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Bei der KfW ist eine wichtige Voraussetzung: Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV. bei einer 34 Jahre alten Heizung wird das der Fall sein. das Programm betrifft Öl und Gas-Heizung (Brennwert) Beim BAFA gibt es diese Regelung nicht. Hier werden aber nur die Erneuerbaren Energien gefördert!
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