Bei der KfW ist eine wichtige Voraussetzung: Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen
Austauschpflicht nach § 10 EnEV.
bei einer 34 Jahre alten Heizung wird das der Fall sein. das Programm betrifft Öl und Gas-Heizung (Brennwert)
Beim BAFA gibt es diese Regelung nicht. Hier werden aber nur die Erneuerbaren Energien gefördert!